Allgemeine Geschäftsbedingungen der KOCH Group AG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) der KOCH Group AG (nachfolgend «KOCH» genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend «Produkte») von KOCH. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit KOCH geschäftliche Beziehungen pflegt. Die Lieferungen beschränken sich auf das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, KOCH hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter KOCH.ch/agb publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei KOCH bezogen werden.

2. Informationen über Produkte und Dienstleistungen 

Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von KOCH für die Kunden möglichst übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Soweit es sich dabei um Angaben des Herstellers handelt (z.B. Herstellergarantie), sind immer die Angaben des Herstellers selber massgebend. KOCH ist stets bemüht, die Angaben der Hersteller korrekt, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, kann dafür aber keine Gewähr leisten.

3. Preis 

Die in unseren Katalogen, Broschüren oder anderen Medien publizierten Preise sind Endverbraucher Richtpreise exkl. MwSt in Schweizer Franken (nachfolgend «CHF» genannt). 

Im Online Shop (KOCH.ch) sind mengenabhängige Tagespreise (inkl. oder exkl. MwSt) ersichtlich. Im Preis sind allfällige VRG- oder VOC-Abgaben enthalten.

KOCH behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der mengenabhängige Tagespreis im Online Shop zum Zeitpunkt der Auslieferung. 

4. Verfügbarkeit

KOCH legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Insbesondere aufgrund von Produktions oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 5 der AGB ein.

5. Vertragsabschluss 

Produkte, Dienstleistungen und Preise, die im Online Shop unter KOCH.ch publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten des Herstellers oder von KOCH). Telefonisch offerierte Preise sind nur gültig bei sofortiger Zusage, schriftliche Offerten behalten 30 Tage ihre Gültigkeit sofern nichts anderes in der Offerte vermerkt ist.

Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop, im Ladengeschäft, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Falls eine Lieferung gemäss Ziffer 4 unmöglich ist, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist KOCH zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.

6. Zahlungsbedingungen 

Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die Zahlungskonditionen sind 30 Tage netto. KOCH behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen.

Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von KOCH. Der Kunde räumt KOCH das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

7. Zahlungsverzug 

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde KOCH unter irgendeinem Titel schuldet sofort fällig und KOCH kann diese umgehend einfordern und weitere Lieferungen an ihn einstellen. Im Falle einer Bestellung per Vorauszahlung kann KOCH frühestens acht Kalendertage, nachdem KOCH dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen, alle betroffenen Verträge automatisch und ohne weitere Vorankündigung auflösen.

KOCH kann ab der 3. Mahnung eine Umtriebsgebühr in der Höhe von CHF 80.– erheben. KOCH behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.

8. Stornierung und Vertragsauflösung 

Bestellungen sind gemäss Ziff. 5 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen von KOCH möglich. Die Möglichkeit einer Stornierung ist abhängig vom Produkt und vom Zeitpunkt der Stornierung. Je nachdem ist die Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsentschädigung oder gar nicht stornierbar.

Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann KOCH den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung von KOCH gemäss Ziff. 4 der AGB steht dem Kunden frühestens 30 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet KOCH dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.

9. Lieferkosten 

Lieferungen von Artikeln aus dem Lagersortiment von KOCH sind innerhalb der Schweiz ab einem Warenwert von CHF 500.– exkl. MWST versandkostenfrei.

Davon ausgenommen sind die Lieferkosten an Destinationen, die vom Transporteur nicht direkt angefahren werden können (z.B. Zugang nur mit Berg- oder Seilbahn), sowie Postexpress- und Kurier-Sendungen. 

Ebenfalls werden für Bestellungen von Artikel die KOCH nicht im Lagersortiment führt sowie für Spezialanfertigungen die Beschaffungskosten, inklusive allfälliger Importspesen verrechnet.

Die Lieferkosten werden auf der Rechnung separat ausgewiesen. Ohne besondere Vereinbarung mit dem Besteller bestimmt KOCH die Versandart und den Versandweg nach eigenem Ermessen. 

Die Kosten für die Verpackung wird in den Versandkosten miteingerechnet, sie kann nicht zurückgenommen werden.

10. Prüfpflicht des Kunden 

Der Kunde hat ausgelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige offene Mängel sind KOCH unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung/Abholung mitzuteilen. Der Kunde hat das Produkt im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht in Betrieb nehmen.

Bei der Anlieferung durch einen Servicepartner bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, dass keine offensichtlichen Mängel am Produkt bestehen. Anderenfalls hat er den Mangel auf dem Lieferschein anzugeben. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.

Verdeckte Mängel, welche bei sorgfältiger und fachmännischer Prüfung nicht erkennbar waren, sind spätestens 5 Kalendertage nach Entdeckung zu rügen, spätestens jedoch nach 2 Jahren ab Übernahme der Ware.

11. Umtausch und Rückgabe

Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe.

12. Rücksendungen 

Rücksendungen von Produkten, erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sie werden nur nach vorgängiger Vereinbarung angenommen. Massanfertigungen, Artikel ausserhalb des Lagersortimentes und Kundenspezifische Lösungen können nicht zurückgegeben werden. Die Produkte sind, mit sämtlichem Zubehör, in der Original-verpackung fachgerecht zu verpacken.

Der Rücksendung wegen eines Mangels am Produkt muss ein ausführlicher Fehlerbeschrieb und eine Kopie der Kaufrechnung beigelegt werden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann KOCH die Kosten für die Prüfung sowie die Rücksendung oder die Entsorgung dem Kunden verrechnen.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an KOCH muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Der Kunde ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz seiner Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt KOCH keine Haftung.

Rücksendungen, die keinem Kunden zugeordnet werden können, werden 12 Monate aufbewahrt und dann entsorgt.

KOCH behält sich vor, für Umtriebe oder Instand Stellung die Gutschrift entsprechend zu kürzen.

13. Gewährleistung 

Es gilt stets die zweijährige Gewährleistungsfrist seit Lieferdatum, wobei KOCH die Wahl hat, die Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung zu erbringen.

Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe und Manipulationen sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen. Bei Verschleissteilen, Batterien und Akkus bedingt KOCH die Gewährleistung vollständig weg.

Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung seitens KOCH hinausgeht, räumt KOCH diese seinem Kunden ebenfalls ein. Im Shop als «Demo-Modell» gekennzeichnete Produkte sind Vorführgeräte. Sie können leichte optische Mängel haben oder wieder in Stand gesetzte Produkte sein, weshalb sie auch zu einem redu-zierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. KOCH kann dem Kunden während der Prüfung des Gewährleistungsanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Fall der Gewährleistung vorliegt. Somit erlangt der Kunde erst im Moment der Gewährleistungszusage Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung der Gewährleistung kann der Kunde das Ersatzgerät zum Preis des Übergabezeitpunktes an ihn erwerben oder er ist verpflichtet, das Ersatzgerät gemäss Ziffer 12 zurückzusenden.

14. Reparatur nach Ablauf der Gewährleistungsfrist 

Für Reparaturen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann KOCH Kosten erheben.

15. Haftung 

Schadenersatzansprüche gegen KOCH, gleich ob sie aus Gewährleistungsfällen, Lieferverzögerungen oder anderen Ursachen herrühren, sind vollständig ausgeschlossen. Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht direkt am gelieferten Produkt entstanden sind; dazu zählen beispielsweise Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle, entgangene Aufträge, Rückrufkosten, entgangene Gewinne sowie weitere direkte oder indirekte Schäden. Ebenso ist jegliche Haftung für Schadenersatzansprüche Dritter, die gegen den Kunden aufgrund von Verletzungen immaterieller Rechte geltend gemacht werden, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von KOCH oder wenn andere zwingende gesetzliche Regelungen einen Haftungsausschluss nicht erlauben; jedoch gilt der Haftungsausschluss vollständig für Hilfspersonen.

Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine Vermögensschäden), welche durch fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch den Kunden verursacht werden.

Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Servicepartner-Dienstleistungen entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet die mit der Ausführung betraute Firma.

16. Höhere Gewalt

Falls KOCH die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten durch Umstände, die sich ihrer Kontrolle entziehen und trotz getroffener angemessener Vorkehrungen nicht vermeidbar waren (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Bürgerunruhen, behördliche Anordnungen, Streikaktionen, inter-nationale Lieferengpässe, Pandemien, Epidemien, vorübergehende oder dauerhafte Betriebsstörungen bei Lieferanten von KOCH verbunden mit dem Scheitern angemessener Bemühungen, einen adäquaten Ersatzlieferanten zu finden), nicht oder nur unter erheblicher Verzögerung erfüllen kann, befreit dies KOCH in Umfang und Dauer der Beeinträchtigung von ihren Leistungsverpflichtungen. In solchen Fällen wird KOCH den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über den Eintritt der höheren Gewalt in Kenntnis setzen. Nach Beendigung der höheren Gewalt wird KOCH die vertraglichen Verpflichtungen unter Anwendung angemessener Anstrengungen in einem vertretbaren Zeitrahmen wieder aufnehmen. Hält die höhere Gewalt jedoch länger als 90 Kalendertage an, steht es beiden Parteien frei, den Vertrag ohne weitere Verpflichtungen, mit Ausnahme der Begleichung von bis dahin erbrachte Leistungen, zu beenden.

17. Datenschutz 

Die Datenschutzerklärung unter KOCH.ch/datenschutzerklaerung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Gerichtsstand ist Zürich. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht wobei das Kollisionsrecht und das UN-Kaufrecht (CISG) vollständig ausgeschlossen wird.

 

Wallisellen, 1. Oktober 2023